Wir besitzen die Anerkennung nach §45a SGB XI das bedeutet für Sie:

Ab Pflegegrad 1: Mit dem Entlastungsbeitrag von aktuell 125 € können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Garten- und Hausmeistertätigkeiten bezahlt werden. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab!

Ab Pflegegrad 2: Kann das monatliche Budget (aktuell 125 €) für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen sogar noch aufstockt werden.
Das ist möglich, wenn Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger einen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben (also auf die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes), diesen aber nicht voll ausschöpfen.
Dann können Sie bzw. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen.
Sprechen Sie Ihre Krankenkasse darauf an!

Unsere Leistungen für Sie im Überblick:

Betreuung im WohnumfeldSpaziergängeErledigen von Besorgungen
Begleitung bei Arztbesuchen, Terminen usw.Büroarbeiten, Telefonateund vieles mehr.
HaushaltsreinigungZubereitung von Mahlzeiten, Kochen
Haushaltsservice
Gartenarbeiten